Erweiterung der Pragschule
## Ausbau zur Ganztagesschule
Um den stetig wachsenden Bedarf an ganztägiger Betreuung von Grundschulkindern zu decken und die Koppelung von Pädagogik und Betreuung optimal zu gewährleisten, hat der Gemeinderat 2011 den sukzessiven Ausbau von Ganztagsgrundschulen in Stuttgart bis 2020 beschlossen. Gleichzeitig ist nach vorliegender Beschlusslage vorgesehen, in den nächsten Jahren alle anderen Betreuungsarten für Grundschulkinder von der Ganztagsgrundschule abzulösen. In absehbarer Zeit wird es daher nur noch die gesetzliche Ganztagsgrundschule (bis 15 Uhr oder 16 Uhr mit hinzu buchbaren Angeboten der Früh-, Spät- und Ferienbetreuung) und die Halbtagsgrundschule mit einer Betreuung bis 14 Uhr geben.
### Maßnahmen an der Pragschule
Die Pragschule ist derzeit eine 3-zügige Grundschule mit Schülerhaus und wird zu einer 3-zügigen Ganztagesgrundschule umstrukturiert und erweitert. Hierfür ist eine bauliche Erweiterung des ehemaligen Hortgebäudes auf dem Schulgelände vorgesehen.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf ca. 3,5 Millionen Euro. Für den Umbau ist folgende Zeitschiene vorgesehen:
- Abschluss des VgV-Verfahrens: Herbst 2021
- Projektbeschluss: Herbst 2022
- Baubeginn 1. Bauabschnitt (Interimscontainer): Winter 2023/2024
- Baubeginn 2. Bauabschnitt (Ersatzneubau): Sommer 2024
- Baubeginn 3. Bauabschnitt (Umstrukturierung im Bestand): Winter 2026/2027
- Baubeginn 4. Bauabschnitt (Außenanlage): Sommer 2028
### **Beteiligungsmaßnahmen**
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist als Schulträger zur Bereitstellung schulischer Infrastruktur verpflichtet. Das Schulverwaltungsamt als zuständiges Fachamt setzt deshalb bildungspolitische Vorgaben des Landes und des Gemeinderats an rund 160 Schulen um. Dabei steht die zukunftsorientierte Weiterentwicklung im Fokus. Ziel ist eine Verbesserung des städtischen Bildungsangebots und eine bedarfsgerechte Planung und Weiterentwicklung der Bildungsinstitution Schule.
Das Schulverwaltungsamt bindet bei diesen Vorhaben grundsätzlich die Vertreter der Schulgemeinden (Schulleitungen, Lehrer Kollegium, Elternvertreter sowie gegebenenfalls Schülervertreter) als Verantwortliche vor Ort und Nutzer der Schulgebäude in den Gestaltungs- und Planungsprozess mit ein. Zudem wird der Stadtbezirk über den Bezirksbeirat im Rahmen der politischen Beschlussfassung beteiligt.
Bildung, Aktiv, Stuttgart-Nord