Erweiterung der Riedseeschule
## **Neubau Mensa und Schulräume**
Der Neubau gliedert sich in zwei Nutzungsbereiche. Diese wurden über einen gemeinsamen Haupteingang vom Schulhof erschlossen und sind über zwei Treppenhäuser und einen Aufzug miteinander verbunden. Im Erdgeschoss liegt die Mensa mit Küche und Speisesaal.
Die topografische Situation ermöglicht eine größere Raumhöhe in der Mensa. Der Speisebereich öffnet sich zum Schulhof mit einer verglasten Fassade und lässt eine Nutzung für schulinterne Veranstaltungen zu. Der Küchenbereich liegt an der vom Schulhof abgewandten Seite des Neubaus.
In den beiden Obergeschossen liegen die Schulräume, ein Ganztagesraum sowie die Verwaltung der Riedseeschule. Die beengten Verhältnisse auf dem Grundstück und planungsrechtlichen Vorgaben zur Reduzierung der Baukörpergröße und ‐höhe erfordern eine vollflächige Unterkellerung des Neubaus, um notwendige Flächen wie Technik, Lager und Sanitärräume unterbringen zu können.
Die Herstellung des Untergeschosses könnte aus Platzgründen nur mit einem Verbau erfolgen. Für die Mittagessen‐Versorgung der Schüler\*innen erhält die Mensa eine Aufbereitungsküche. Die Mensaküche ist auf 448 Essensteilnehmer\*innen ausgelegt. Die Speisen werden bei diesem Versorgungsumfang in zwei Schichten ausgegeben.
Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt. Tragende Wände und Decken wurden aus Beton ausgeführt, zum Großteil aus Recyclingbeton. Eine Begrünung von Dach und Teilen der Fassade ist vorgesehen. Außerdem ist eine Photovoltaikanlage geplant.
### Beteiligungsmaßnahmen
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist als Schulträger zur Bereitstellung schulischer Infrastruktur verpflichtet. Das Schulverwaltungsamt als zuständiges Fachamt setzt deshalb bildungspolitische Vorgaben des Landes und des Gemeinderats an rund 160 Schulen um. Dabei steht die zukunftsorientierte Weiterentwicklung im Fokus. Ziel ist eine Verbesserung des städtischen Bildungsangebots und eine bedarfsgerechte Planung und Weiterentwicklung der Bildungsinstitution Schule.
Das Schulverwaltungsamt bindet bei diesen Vorhaben grundsätzlich die Vertreter der Schulgemeinden (Schulleitungen, Lehrer Kollegium, Elternvertreter sowie gegebenenfalls Schülervertreter) als Verantwortliche vor Ort und Nutzer der Schulgebäude in den Gestaltungs- und Planungsprozess mit ein. Zudem wird der Stadtbezirk über den Bezirksbeirat im Rahmen der politischen Beschlussfassung beteiligt.
Bildung, Möhringen, Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks, Schulsanierung, Abgeschlossen