Stuttgarter Lärmaktionsplan (2. Fortschreibung)

Die Stadt Stuttgart schreibt den Lärmaktionsplan fort. Mit den Maßnahmen in diesem Plan soll die Lärmbelastung für die Einwohnenden systematisch gemindert werden. Die Öffentlichkeit wird an der Aufstellung und an jeder Fortschreibung des Plans beteiligt. ### **2\. Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stuttgart** Im Lärmaktionsplan sind die Belastungen verschiedener Lärmquellen in ihrer Gesamtwirkung erfasst. Mit dem Aktionsplan wird koordiniert gegen die Lärmbelastung und deren Ursachen vorgegangen.  Den ersten Lärmaktionsplan hat der Stuttgarter Gemeinderat 2009 beschlossen, die erste Fortschreibung fand 2015 statt. Seither wird der Lärmaktionsplan alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls bei einer notwendigen Überarbeitung fortgeschrieben. Das zuständige Amt für Umweltschutz schreibt den Plan jetzt erneut fort. Der Lärmaktionsplan stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen dar. Diese können nur umgesetzt werden, wenn sie nach Fachrecht zulässig sind und rechtsfehlerfrei in einen Lärmaktionsplan aufgenommen wurden. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen aber bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen. Der Lärmaktionsplan entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen den Bürger. Deshalb kann der Bürger auch nicht die Umsetzung bestimmter darin genannter Maßnahmen einfordern. Ob und wie Maßnahmen durchgeführt und finanziert werden, entscheidet die jeweils zuständige Stelle - bei den städtischen Maßnahmen in der Regel der Gemeinderat. **Schwerpunkte der Lärmbelastung** Lärmminderungsmaßnahmen sind vor allem für Gebiete zu entwicklen, in denen Mittelungspegel von 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts überschritten werden. Dann muss mit gesundheitlichen Risiken (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) gerechnet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit einer Lärmbelastung von mehr als 70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts. Diese Gebiete werden als Lärmschwerpunkte bezeichnet. **Maßnahmen zur Lärmminderung** Die folgenden Maßnahmen bilden die Schwerpunkte der weiteren Lärmminderungsplanung: - Geschwindigkeitskonzept für das Hauptverkehrsstraßennetz: Wo können niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten als die derzeit geltenden 50 km/h angeordnet werden, zumindest nachts? Zurzeit wird von Gutachtern untersucht, unter welchen Voraussetzungen auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nacht möglich ist. - Umbau von ampelgeregelten Kreuzungen zu Kreisverkehren - Sanierung von Straßenbelägen - Ausbau des ÖPNV - Förderung des Fuß- und Radverkehrs - Förderung der E-Mobilität - Maßnahmen gegen den Stadtbahnlärm (Gleisschmierung, Rasengleis) - Festsetzung von ruhigen Gebieten ### **Welche Lärmarten sind Gegenstand des Lärmaktionsplans - und welche nicht?** Die Umgebungslärmrichtlinie und damit der Lärmaktionsplan betrachten dauerhafte und ortsfeste Lärmquellen, die zu belästigenden oder schädlichen Wirkungen der Bevölkerung in der Umgebung führen. Dazu gehören der Straßen‐, Schienen‐ und Luftverkehr sowie Gewerbe‐ und Industrieanlagen. Umgekehrt geht daraus hervor, dass vorübergehende, zeitlich beschränkte Lärmquellen nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans sind, wie etwa der Lärm durch Verhalten von Menschen und Tieren (zum Beispiel Hundebellen), Lärm von Veranstaltungen oder Baustellen. Auch der Lärm von Laubbläsern oder Altglascontainern gehört nicht dazu. ## Beteiligung der Öffentlichkeit In der EU‐Umgebungslärmrichtlinie hat die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Lärmaktionsplänen eine große Bedeutung. Die Stadt Stuttgart hat die Öffentlichkeit bereits bei der Aufstellung des ersten Lärmaktionsplans 2009, bei der ersten Fortschreibung 2015 und bei der zweiten Fortschreibung 2024 beteiligt. Am 28. März 2025 hat der Ausschuss für Klima und Umwelt beschlossen, den [Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans (PDF)](https://stuttgart-meine-stadt.de/file/67ed203475930d1c4c0674a4/) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu veröffentlichen. Vom 7. April bis zum 7. Mai 2025 konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger dazu äußern. Die eingegangenen Kommentare wurden von der Verwaltung geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet.

Umwelt, Abgeschlossen, Stadtweit

Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am Donnerstag, 3. Juli, die Fortschreibung 2025 des Lärmaktionsplans verabschiedet.

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